(allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Vertragliche Grundlagen, Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch #itsallaboutsinn ist. Diese AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers/Kunden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten dem entsprechend für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen und/oder Lieferungen von #itsallaboutsinn.
Einzelheiten wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in gesonderten Vertragsunterlagen, namentlich einem Angebot und der Auftragsbestätigung von #itsallaboutsinn geregelt. Gegenstand der Leistungen ist stets die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder von anderen Werken.
Die AGB von #itsallaboutsinn finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Art der Dienste und Produkte
#itsallaboutsinn erbringt u.a. folgende Dienstleistungen.
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Vorträge und Moderationen
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Inhouse-Veranstaltungen, Trainings und Workshops
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Offene Vorträge und Workshops, sowie Trainings
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Outdoorveranstaltungen
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Auftritte
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Coaching, Beratung
1.3 Vertragsschluss
Ein Vertrag über von #itsallaboutsinn zu erbringende Leistungen kommt grundsätzlich durch die Bestätigung der Leistungen durch #itsallaboutsinn zustande. Wenn und soweit nicht bereits ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, gilt folgendes:
Ein Vertrag kommt vorbehaltlich spezieller Regelungen auf eine Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung, durch die Bestätigung konkreter Termine oder durch Übermittlung einer Rechnung über die vereinbarten Leistungen durch #itsallaboutsinn zustande.
2. Anmeldung zu offenen Veranstaltungen
2.1. Offene Veranstaltungen
Die mindestens in Textform gesendete Anmeldung des Kunden stellt ein bindendes Angebot des Kunden dar. In diesem Falle kann #itsallaboutsinn innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der Anmeldung, das Angebot annehmen.
2.2 Vertrag für Veranstaltungen
Danach wird eine Rechnung von #itsallaboutsinn an den Teilnehmer versendet. Der Vertrag kommt mit Versendung der Rechnung zustande.
2.3 Auftragsgeltung
Aufträge anderer Art, wie Trainings, Inhouse-Veranstaltungen, Workshops oder Vorträge gelten ab dem Moment der Vertragsunterzeichnung, der zuvor eine Angebotserstellung voraus geht.
3. Abrechnung
3.1 Grundsatz
Die Abrechnung der Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt grundsätzlich nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit sind hierbei Halbtagessätze.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt ein Tagessatz von 2.600 € netto.
3.2 Stornierung durch den Kunden
Beabsichtigt der Kunde, geplante Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen, gilt folgendes:
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Eine Absage durch den Kunden 120 Werktage vor dem geplanten ersten Termin Erfolgt für den Kunden kostenfrei, mit Ausnahme einer etwaig an #itsallaboutsinn geleisteten Anzahlung, die bei diesem verbleibt.
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Bei Absage des Kunden bis 90 Werktage vor dem geplanten ersten Termin hat #itsallaboutsinn Anspruch auf 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.
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Bei späterer Absage hat #itsallaboutsinn Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass #itsallaboutsinn durch die Absage kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden oder Wertverlust entstanden ist.
#itsallaboutsinn ist bereit, mit dem Kunden bei Abschluss eines neuen Vertrags über die Verrechnung bereits geleisteter Zahlungen für abgesagte Projekte zu sprechen.
4. Haftung
Die Haftung von #itsallaboutsinn ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht
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soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist,
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für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von #itsallaboutsinn oder vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von #itsallaboutsinn beruhen. Soweit #itsallaboutsinn vertragswesentliche Pflichten verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
5. Datenschutz
#itsallaboutsinn verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern, sowie diese an #itsallaboutsinn im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit weitergeben darf und insbesondere die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Der Kunde stellt #itsallaboutsinn hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für sämtliche Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Klienten, Firmeninterna, eingesetzte Technologien und Verfahren.
7. Zahlungen
Honorare sind nach Rechnungstellung sofort zur Zahlung fällig.
Rechnungsbeträge sind Nettobeträge, zu denen die Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
8. Rücktritt vom Vertrag
#itsallaboutsinn ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:
– für ein Seminar/ eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen;
– die Veranstaltung aus nicht von #itsallaboutsinn zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/ Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall.
#itsallaboutsinn wird den Teilnehmer über den Ausfall des Seminars oder der Veranstaltung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
9. Urheberrecht, Nutzungsbedingungen
Das Urheberrecht an allen von #itsallaboutsinn im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei #itsallaboutsinn.
Material in jeglicher Form, das von #itsallaboutsinn im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Teilnehmer von #itsallaboutsinn im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von #itsallaboutsinn vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen von #itsallaboutsinn ist nur mit schriftlicher Genehmigung von #itsallaboutsinn zulässig.
10. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Geschäftsbeziehungen von #itsallaboutsinn unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist der Geschäftssitz von #itsallaboutsinn. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Köln. #itsallaboutsinn ist berechtigt, nach eigener Wahl, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
11. Mediationsklausel
Die Parteien werden versuchen, alle Probleme, die bei der Durchführung dieses Vertrages entstehen, gütlich durch Verhandlungen zu lösen. Gelingt es den Parteien nicht, ihre Meinungsverschiedenheiten binnen 60 Tagen nach der Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen gütlich beizulegen, werden sie ein Mediationsverfahren gemäß der Verfahrensordnung der Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V. (gwmk) durchführen. Entsprechendes gilt, wenn die Verhandlungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang der Aufforderung aufgenommen werden. Durch diese Vereinbarung ist keine Partei gehindert, ein gerichtliches Eilverfahren, insbesondere ein einstweiliges Verfügungsverfahren durchzuführen.